Mit der anstehenden Reform des Solidarpakts und des Länderfinanzausgleichs, die bis zum Jahr 2019 abgeschlossen sein muss, müssen aus unserer Sicht die Fehlanreize zu steigenden Grunderwerbsteuersätzen beseitigt werden. Seit dem Ende des bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent im Jahr 2006 haben die Länder diese Steuer erheblich erhöht und damit den Erwerb von Wohnimmobilien maßgeblich verteuert. Das steht im Widerspruch zu zahlreichen Maßnahmen der Wohneigentumsförderung. Mittelfristig sollte ein bundesweiter Satz von 3,5 Prozent angestrebt werden.